AGB Übernachtungsgäste

AGB Übernachtungsgäste

Bei der Buchung der Angebote im Campingpark Bever-Talsperre über unsere Webseite, unser Buchungsportal, per Mail oder telefonisch gelten diese allgemeinen Buchungsbedingungen gemeinsam mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Campingplatz- und Gebührenordnungen sowie den Datenschutzbestimmungen als anerkannt und können jederzeit auf unserer Webseite www.campingparkbevertalsperre.de eingesehen werden. Überdies findest Du auf unserer Webseite viele weitere Informationen. 

Bitte überprüfe die Angaben in Deiner Buchungsbestätigung auf Richtigkeit. Bei Angabe falscher Informationen übernehmen wir keine Haftung für Verzögerungen oder eine Nichterfüllung Deiner Reservierung.

Sobald wir Dir eine Bestätigung mit einer gültigen Reservierungsnummer zugesandt haben, gilt Deine Buchung als bestätigt und ein verbindlicher Vertrag wird zwischen Dir und uns abgeschlossen. Bei etwaigen falschen Angaben setz Dich bitte umgehend mit uns per Mail an info(at)bever.nrw unter Angabe deiner Reservierungsnummer in Verbindung.

1. Zahlung für Deine Buchung
Die Zahlung erfolgt bei Ankunft vor Ort in BAR.

Die Quittung ist bei Kontrollen dem Personal der Interessengemeinschaft Zeltplätze Bever-Talsperre e. V. (IGZ), seinen Beauftragten und / oder den Ordnungsbehörden auf Verlangen vorzulegen.

2. Preise
Der Preis Deiner bestätigten Reservierung unterliegt jederzeit der Korrektur von Irrtümern und Änderungen, die sich aus Rechtsverordnungen ergeben, beispielsweise eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Wir behalten uns das Recht vor, die daraus resultierenden Erhöhungen auf Dich zu übertragen.

Unsere Preise basieren auf einem "dynamischen Preismodell". Die Preise schwanken daher je nach Angebot und Nachfrage. Der Preis Deiner Buchung wird zum Zeitpunkt der Buchung bestätigt und wird auch im Falle von Preisschwankungen zwischen dem Datum der Buchung Deines Aufenthalts und Deiner Ankunft nicht geändert.

3. Kaution
Für die Dauer Deines Aufenthalts wird am Ankunftstag vor Ort eine Kaution zinslos erhoben:

Blockhütte: 40,00 € in Bar / pro Blockhütte
Camping-Stellplatz: 40,00 € in BAR / pro Camping-Stellplatz
Zeltwiese Großberghausen: 0,00 €
Zeltwiese Käfernberg: 10,00 € in BAR / pro Person 

Nach Beendigung des Aufenthalts, bei ordnungsgemäßer Räumung, Rückgabe des Schlüssels und Vorlage der Gebührenquittung wird die hinterlegte Kaution am Tag der Abreise zurückbezahlt.

4. Blockhütte
Zur einfach eingerichteten Ausstattung gehören zwei Betten aus Kiefernholz mit Matratzen, Beleuchtung und Steckdosen sowie eine kleine Terrasse. Bettwäsche und/oder Schlafsack sind mitzubringen. Für die dritte Person muss eine Schlafgelegenheit (Luftmatratze, Iso-Matte, Babybettchen etc.) mitgebracht werden, die zwischen den beiden Einzelbetten Platz findet. 

5. Hunde und andere Haustiere
Hunde und andere Haustiere sind im Campingpark an der Bever-Talsperre nicht gestattet.

6. Irrtümer
Wir bemühen uns, alle Informationen und Preise auf unserer Seite stets aktuell und korrekt zu halten. Wir behalten uns das Recht vor, Irrtümer sowohl in beworbenen als auch in bestätigten Preisen zu korrigieren. Wir werden derartige Korrekturen vornehmen, sobald wir von einem Irrtum Kenntnis erhalten.

7. Änderungen / Umbuchungen / Stornierungen durch Dich
Wenn Du Änderungen an Deiner bestätigten Buchung vornehmen oder bestätigte Reservierungen stornieren möchtest, kontaktiere uns bitte unter Angabe deiner Reservierungsnummer ausschließlich per Mail an info(at)bever.nrw. Änderungen / Stornierungen sind nur schriftlich gültig; NICHT telefonisch. Bitte beachte, dass bei Änderungen / Stornierungen ggf. Gebühren erhoben werden.

Stornogebühren bei Standardtarifen:
Bis 8 Tage vor Anreise kostenfrei
7 bis 4 Tage vor Anreise 25%
3 bis 1 Tag vor Anreise 50%
Am Tag der Anreise und bei Nichtankunft 75%

Stornogebühren bei Last Minute Preisen oder Spezial-Angeboten:
Ab Buchungsdatum 100%

Die Stornogebühren berechnen sich nach dem Gesamtpreis. Die Begleichung der Stornogebühren erfolgt nach Rechnungsstellung.

Tausch von Gästenamen bei einer bestehenden Reservierung:
bis 8 Tage vor Anreise kostenfrei
7 Tage bis Anreise 1,00 € pro Änderung

Änderung / Umbuchung von Reisedaten:
Bis 8 Tage vor Anreise kostenfrei
Ab 7 Tage vor Anreise nur noch Stornierung der Buchung mit folgenden Stornogebühren:
7 bis 4 Tage vor Anreise 25%
3 bis 1 Tag vor Anreise 50%
Am Tag der Anreise und bei Nichtankunft 75%

Flexitarif - reduzierte Storno- und Umbuchungsgebühren bei Reservierung für 2,-- €/Person bei Übernachtung im Zelt bzw. 5,-- €/Person bei Übernachtung in der Blockhütte, Camper, Wohnwagen, Wohnmobil etc. hinzu buchbar. Bei Abschluss berechnen wir im Falle deiner Stornierung bis zur Nicht-Anreise maximal 2,-- €/Person (Zeltreservierung) bzw. maximal 5,-- €/Person (andere Reservierungen außer Zelt). Nicht erstattbar.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung bei einem Spezialisten für Reiseschutz deiner Wahl.

8. An- und Abreise / Verspätung
Die Anreisen erfolgen zwischen 15 und 19 Uhr; die Abreisen bis 13 Uhr.

Frühe Anreisen obliegen der Verfügbarkeit der gebuchten Reiseleistung und können nicht garantiert werden. Erst einen Tag vor Ankunft kann die Rezeption (Großberghausen Telefon: 02192 - 7227 / Käfernberg Telefon 0152 - 25 73 65 12) eine Auskunft erteilen. Frühe Anreisen sind gebührenpflichtig.

Zeltwiese Käfernberg: Early Check-In gegen 3,00 € pro Person zu buchbar für Anreisen 10 bis 13 Uhr.

Spätere Abreisen obliegen der Verfügbarkeit der gebuchten Reiseleistung und können nicht garantiert werden. Frühestens am Tag der Ankunft kann die Rezeption (Großberghausen Telefon: 02192 - 7227 / Käfernberg Telefon 0152 - 25 73 65 12) eine Auskunft erteilen. Späte Abreisen sind gebührenpflichtig.

Zeltwiese Käfernberg: Late Check-Out gegen 3,00 € pro Person zu buchbar für Abreisen 15 bis 18 Uhr.

Ihr verspätet Euch am Ankunftstag oder kommt nach 19 Uhr? Bitte kontaktiert unsere Rezeption (Großberghausen Telefon: 02192 - 7227 / Käfernberg Telefon 0152 - 25 73 65 12) rechtzeitig vorab telefonisch am Tag der Ankunft.

Zu- und Abfahrten erfolgen im Schritttempo.

9. Anmeldung Rezeption 
Wir haben zwei Anmeldebüros bzw. Rezeptionen. Auf Deiner Buchungsbestätigung unter gebuchte Leistung findest Du den Standort, wo Du Deinen Aufenthalt gebucht hast:

Für einen Aufenthalt in Großberghausen: 
Das Anmeldebüro befindet sich links neben der Einfahrtsschranke, an unserer örtlichen Gaststätte Beverklause, Großberghausen 18, 42499 Hückeswagen, Telefon 02192 7227.

Für einen Aufenthalt auf Käfernberg: 
Das Anmeldebüro befindet sich etwa 150 m hinter der Einfahrtsschranke; vis a vis vom Bootsverleih, der Schule für Sportschiffer und der Snack-Bar, Käfernberg 6, 42499 Hückeswagen, Telefon 0152 25 73 65 12. Camper mit einem Wohnwagen, Wohnmobil drücken bitte an der Einfahrt die Klingel zwecks Durchfahrt. Zeltgäste folgen den Weg rechts vor der Einfahrt zum Parkplatz und gehen anschließend zu Fuß zum Anmeldebüro.

Jeder Benutzer des Camping- und Zeltplatzes hat sich unter Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses bei seiner Ankunft SOFORT bei der örtlichen Platzleitung im Anmeldebüro anzumelden.

Bei geschlossenen Gruppen ist die Anmeldung durch den verantwortlichen Leiter oder Begleiter vorzunehmen, der auch gleichzeitig für seine Gruppe verantwortlich ist.

10. Ruhezeiten
Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 07:00 Uhr. Von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr ist Mittagsruhe.
Zu den vorgenannten Zeiten ist ebenso das motorisierte Fahren auf unserem Gelände sowie ab 22:00 Uhr zusätzlich das Betreten der Steganlagen und jeglicher Wassersport nicht mehr gestattet.

Zu den festgelegten Ruhezeiten muss besonders Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Campingplätze von Dauercampern und Wohngebieten umgeben sind. Lärm jeglicher Art ist zu den vorgenannten Zeiten zu unterlassen.

11. Musikanlagen
Der Nachbar hört alles; besonders wenn er zur Erholung da ist. Daher gilt: Große Musikanlagen, Boxen, Musikinstrumente oder eine Beschallung des Platzes ist untersagt.

12. Frühzeitige Abreise
Im Falle einer frühzeitigen Abreise können wir die Kosten für den gebuchten und nicht genutzten Aufenthalt nicht erstatten.

13. Offenes Feuer / Grillen / Shishas / Cannabis
Auf einem handelsüblichen Grillgerät ist das Grillen gestattet, sofern die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden oder keine anderen Bedenken unsererseits dagegen sprechen. 

Bei anhaltender Trockenheit kann die örtliche Behörde eine Waldbrand-Warnstufe ausrufen. 
In diesen Fällen gilt ein striktes, nicht diskutierbares Grillverbot jeglicher Art.

Die Regel gilt so strikt, dass sie bei Nichtbeachtung zur sofortigen Abreise, zu einem Platzverbot und ggf. einer Anzeige führt.

Aufgrund der schnellen Änderungsmöglichkeiten informiere dich bitte vorab tagesaktuell bei unseren örtlichen Rezeptionen (Großberghausen 02192 / 7227 oder Käfernberg 0152 / 25 73 65 12).

Smoker-Grillgeräte sind generell nicht gestattet. Grillgerät und Zubehör sind immer mitzubringen. Das Rauchen von Shishas ist untersagt; gleich so der Gebrauch von gefährlichen Flüssigkeiten wie beispielsweise Benzin, Petroleum, Öl etc.

Eine öffentliche Lager-Feuerstelle befindet sich auf unserer Zeltwiese Käfernberg. Hierfür gilt:
- Das jeweilige Lagerfeuer darf eine Grundfläche von 1,5 x 1,5 m nicht überschreiten. 
- Es darf nur trockenes und unbehandeltes Holz verbrannt werden.
- Das Anzünden des Feuers uns seine Unterhaltung dürfen nicht mit Hilfe von brennbaren Flüssigkeiten (Benzin, Spiritus o. ä.) erfolgen.
- Geeignete Löschmittel müssen in unmittelbarer Nähe bereit stehen.
- Die Glut muss bei Verlassen der Feuerstelle mit Sand oder Erde abgelöscht werden.
- Ab 22 Uhr darf kein Holz mehr nachgelegt werden.

Im Campingpark Bever-Talsperre im Allgemeinen:
- Spätestens bei den Waldbrandstufen 4 und 5 darf kein Feuer gemacht werden; vorausgesetzt es gibt bei anderen Warnstufen keine anderslautenden Sicherheitsbedenken.
- Die Feuerstelle ist ständig unter Aufsicht geeigneter Personen zu halten.

Neues Cannabisgesetz - darf ich nun auf dem Campingplatz kiffen?
Nein.
Bezugnehmend auf das Konsumcannabisgesetz machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch und untersagen auf unseren Campingplätzen "Großberghausen" und "Käfernberg" den Konsum von Cannabis in jeglicher Form.

14. Zelten
Ein Zelt = Ein Zeltplatz / Zeltgröße maximal 15 qm. Personenanzahl bei Buchung beachten. Pro Zelt maximal 5 Personen. Zelt und Zubehör sind immer mitzubringen. Das Aufstellen von einem Extra- (Gemeinschafts-) Zelt und / oder Extra-Pavillon ist gebührenpflichtig.
Motorisierte Zweiräder, PKWs und andere Fahrzeugarten sind auf den gebührenpflichtigen, öffentlichen Parkplätzen am Campingpark-Eingang abzustellen; die Zeltwiesen sind ausschließlich zum Zelten. Das Be- und Entladen an der Zeltwiese ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich (Entfernung Parkplatz Großberghausen zur Zeltwiese Großberghausen etwa 500m / Entfernung Parkplatz Käfernberg zur Zeltwiese Käfernberg etwa 50m). Die öffentlichen Parkplätze sind relativ groß, dennoch kann ein Platz bei hohem Besucheraufkommen nicht garantiert werden.

Auf unseren Zeltwiesen besteht freie Platzwahl.

15. Kurzzeit-Camping Wohnwagen / Wohnmobile mit / ohne Seeblick
Du kannst auf dem Stellplatz von Deinem Wohnwagen / Wohnmobil ein Zelt bis maximal 10 qm kostenfrei aufstellen. Für zusätzliche Personen gilt die Gebührenordnung.

16. Kinder unter 16 Jahre 
Kinder unter 16 Jahre dürfen nur in Begleitung oder mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten übernachten. Das Formular "Haftungs- und Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten" findest Du auf unserer Webseite www.campingparkbevertalsperre.de, jeweils am Seitenende.

17. Boote / Wassernutzung Bever-Talsperre
Das Befahren der Bever-Talsperre ist nur für Wasserfahrzeuge ohne Motor (auch nicht für Elektro- oder Batteriebetriebene Modelle) gestattet. Die Wassernutzung mit einem Boot - gleich welcher Art und / oder Modell - ist genehmigungspflichtig. Bootsplaketten für die Wassernutzung auf der Bever-Talsperre erhältst Du vor Ort im Anmeldebüro. Eine Reservierung ist nicht notwendig. Die Preise der Bootsplaketten sind auf unserer Webseite www.campingparkbevertalsperre.de hinterlegt.

18. Strom
Zeltwiese Großberghausen:
Der Stromkasten bietet Anschlüsse für dreipolige CEE-Stecker. Die maximale Leistung beträgt 10 Ampere. Auf der Zeltwiese obliegen die Stromanschlüsse der Verfügbarkeit. Diese sind nur für Elektro-Kleinstgeräte ausgelegt und können vorab nicht reserviert werden. Bei Nutzung berechnen wir 5,-- € pro Anschluss / Tag. Bitte denkt an ein entsprechendes Verlängerungskabel. Vor Ort kein Verleih / Verkauf von Stromkabel / Zubehör.

Zeltwiese Käfernberg:
Der Stromkasten bietet Anschlüsse für Schuko-Stecker. Die maximale Leistung beträgt 10 Ampere. Auf der Zeltwiese obliegen die Stromanschlüsse der Verfügbarkeit. Diese sind nur für Elektro-Kleinstgeräte ausgelegt und können vorab nicht reserviert werden. Bei Nutzung berechnen wir 5,-- € pro Anschluss / Tag. Bitte denkt an ein entsprechendes Verlängerungskabel.
Vor Ort kein Verleih / Verkauf von Stromkabel / Zubehör.

Kurzzeit-Camping Wohnwagen/Wohnmobile mit oder ohne Seeblick:
Der Stromkasten bietet Anschlüsse für dreipolige CEE-Stecker. Die maximale Leistung beträgt 10 Ampere. Diese sind nur für Elektro-Kleinstgeräte ausgelegt.
Vor Ort kein Verleih / Verkauf von Stromkabel / Zubehör.

Blockhütten:
Unsere Blockhütten sind mit Steckdosen ausgestattet. Diese sind nur für Elektro-Kleinstgeräte ausgelegt.
Vor Ort kein Verleih / Verkauf von Stromkabel / Zubehör.

19. Stornierungen durch uns
Wir behalten uns das Recht vor, eine Buchung und Bestätigung einer Buchung nach unserem Ermessen abzulehnen. Wir haben das Recht, Deine Buchung jederzeit schriftlich (auch per E-Mail) und mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls deine Angaben unvollständig oder fehlerhaft sind, falls Du eine wesentliche Bestimmung dieser Buchungsbedingungen verletzt hast oder eine Vertragsverletzung aus vorherigen Aufenthalten ( z. B. Platzverbot) vorliegt. In außergewöhnlichen Umständen haben wir zudem das Recht, Deine Buchung aufgrund von "höherer Gewalt" zu stornieren. 

20. Kundenwunsch / Platzreservierung
Wir akzeptieren keine Reservierungen, die von Kundenwünschen abhängig gemacht werden. Du kannst Deinen Lieblingsplatz im Campingpark Bever-Talsperre gegen Zuzahlung auswählen, indem Du schon bei deiner Reservierung eine der Platzoptionen erwirbst. Dieses Angebot gilt derzeit nur für unsere Blockhütten in Großberghausen sowie für unsere Kurzzeit-Camping Stellplätze mit und ohne Seeblick in Großberghausen und auf Käfernberg. Wenn Du keinen Platz wählst, werden wir diesen kostenlos und zufällig beim Einchecken zuweisen. Jedoch können wir nicht garantieren, dass Deine Anfragen / Wünsche erfüllt werden. Die Nichterfüllung stellt keine Vertragsverletzung unsererseits dar. 

21. Behinderungen und Gesundheitsprobleme
Unser Campingpark ist terrassenförmig, mit teils starken Steigungen und Gefälle, angelegt. Behindertenfreundliche WC-Anlagen sind vorhanden.

22. Verhalten und Haftung
Mit dem Vornehmen einer Buchung übernimmst Du die Haftung für alle Schäden oder Verluste, die durch Dich oder ein Mitglied Deiner Reisegruppe verursacht werden. Wir behalten uns das Recht vor, Deinen Aufenthalt oder den eines Mitglieds Deiner Reisegruppe aufgrund von Fehlverhalten und/oder Verstoß gegen unserer Campingplatzordnung jederzeit und nach vernünftigem Ermessen zu beenden. Rückerstattungen sind nicht möglich. 

Die Benutzung des Zelt- und Campingplatzes "Campingpark Bever-Talsperre" sowie des vorgelagerten Stauraumes einschließlich der Wasserfläche geschieht auf eigene Gefahr. Die Benutzer stellen den Campingplatzbetreiber Interessengemeinschaft Zeltplätze Bever-Talsperre e. V. (IGZ) bzw. den Wupperverband von allen Ansprüchen frei, die durch die Benutzung der vorgenannten Anlagen und Einrichtungen geltend gemacht werden sollten.

Das Baden und Bootfahren in bzw. auf der Bever-Talsperre wird durch die Wassernutzungsordnung für die Talsperren des Wupperverbandes geregelt und geschieht auf eigene Gefahr.

Die Anlagen, Einrichtungen und Pflanzungen sind schonend und pfleglich zu behandeln. Aushebungen und Anschüttungen von Erde, Entfernen von Bäumen und anderweitiger Begrünung, bauliche Maßnahmen oder Grundstücksveränderungen (beispielsweise Umgrenzen der Zelte mit Gräben etc.) sind zu unterlassen.

Fremdstoffe sind auf keinen Fall in die Toiletten einzubringen; hierzu werden Abfallbehälter bereitgestellt. 

Abfälle jeglicher Art sind in die vorhandenen Behälter und Container zu deponieren. Eine Lagerung von vollen oder leeren Flaschen auf den Boden ist wegen der Verletzungsgefahr (Schnittwunden) zu unterlassen.

23. Fotos auf unserer Webseite, in unserem Reservierungstool und auf unseren sonstigen Kanälen
Die auf den Seiten angezeigten Fotos sind kein vertraglicher Bestandteil. Fotos, Grafiken und Texte gelten vielmehr dem ersten Eindruck; Abweichungen können auftreten. 

24. Verlinkungen
Zu den Verlinkungen auf andere Webseiten und deren Inhalten übernehmen wir keine Haftung.

25. Hausrecht
Die Geschäftsführung, seine Bediensteten, die von uns beauftragten Ordnungsdienste und die Platzleitung üben das Hausrecht aus. Den Weisungen dieser Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen die Campingplatzordnung und gegen gute Sitten haben die sofortige Verweisung vom Campingplatz zur Folge.

26. Widerrufsrecht
Im Reiserecht besteht kein 14-tägiges Widerrufsrecht, wie es Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen gewährt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Pauschalreise handelt oder die einzelne Buchung und auch unabhängig davon, ob Reiseleistungen online oder im Reisebüro gebucht wurden.
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